Neuigkeiten 2025

25.03.2025 15:15:00 | Wichtige Mitteilung zu Router-Neustarts und empfohlene Maßnahmen

Datum: | Author: DrayTek D-A-CH

Sehr geehrte Kunden,

seit dem vergangenen Wochenende (22.03. - 23.03.2025) treten weltweit Probleme mit DrayTek-Routern auf, die sich durch wiederholte Neustarts bemerkbar machen.

Die Ursache hierfür sind Angriffe auf bereits bekannte Sicherheitslücken. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:

DrayTek-Sicherheitsmitteilung vom 05.03.2025

Was können Sie tun?

Prüfen Sie auf Firmware-Updates:

Bitte informieren Sie sich über den obigen Link, ob für Ihr Router-Modell ein entsprechendes Sicherheitsupdate verfügbar ist. Falls ja, installieren Sie dieses umgehend.

Falls Ihr Modell nicht mehr unterstützt wird:

Sollte Ihr Router kein Update mehr erhalten, empfehlen wir folgende Maßnahmen:

  • Deaktivieren Sie den SSL-VPN-Dienst unter: VPN and Remote Access → Remote Access Control
  • Deaktivieren Sie die Option "Allow management from the Internet" unter: System Maintenance → Management

Wenn das Problem bei Ihrem alten Modell weiterhin besteht:

Falls die Neustarts trotz dieser Maßnahmen nicht behoben werden können, raten wir Ihnen zum Wechsel auf ein aktuelles Router-Modell.

Haben Sie Fragen?

Dann erreichen Sie unseren Vertrieb unter contact[@]draytek.de oder unseren Support unter support[@]draytek.de.

05.03.2025 15:56:00 | Denial of Service, Information Disclosure sowie Code Execution Schwachstellen

Datum: | Author: DrayTek D-A-CH

Bereits am 11. April 2024 wurden mehrere Pufferüberlauf-Verwundbarkeiten identifiziert und diese umgehend mit kritischen Sicherheitsverbesserungen behoben.

Da wir im Rahmen unseres Supports regelmäßig feststellen, dass teilweise noch ältere Firmware-Versionen genutzt werden, möchten wir Sie daran erinnern, die aktuell eingesetzte Firmware zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Um Ihr System zu schützen, empfehlen wir dringend, die Firmware mindestens auf die unten aufgeführte Version zu aktualisieren.

CVE Nummer Beschreibung
CVE-2024-41334 Fehlende SSL-Zertifikatsvalidierung für APP Enforcement-Signatur-Updates
CVE-2024-41335 Nicht-konstanter Zeit-Passwort-Vergleich
CVE-2024-41336 Unsichere Passwortspeicherung
CVE-2024-41338 DHCP server NULL pointer dereference
CVE-2024-41339 Installation eines nicht dokumentierten Kernelmoduls über den CGI-Konfigurationsendpunkt
CVE-2024-41340 APP Enforcement Signature Update ermöglicht die Installation beliebiger Kernel-Module

Firmware-Versionen mit Korrekturen für die Schwachstellen wurden - je nach Modell - zwischen August und Oktober 2024 veröffentlicht. Bitte laden Sie die aktuelle Firmware für Ihr Gerät herunter und führen Sie das Update so bald wie möglich durch, um die Sicherheit Ihres Systems zu gewährleisten.

Betroffene Modelle

Modell Aktuelle Firmware Version
Vigor165 4.2.7 oder neuer
Vigor166 4.2.7 oder neuer
Vigor2620 LTE 3.9.8.9 oder neuer
VigorLTE 200n 3.9.8.9 oder neuer
Vigor2133 3.9.9 oder neuer
Vigor2135 4.4.5.1 oder neuer
Vigor2762 3.9.9 oder neuer
Vigor2765 4.4.5.1 oder neuer
Vigor2766 4.4.5.1 oder neuer
Vigor2832 3.9.9 oder neuer
Vigor2860 / 2860 LTE 3.9.8 oder neuer
Vigor2862 / 2862 LTE 3.9.9.5 oder neuer
Vigor2865 / 2865 LTE / 2865L-5G 4.4.5.3 oder neuer
Vigor2866 / 2866 LTE 4.4.5.3 oder neuer
Vigor2925 / 2925 LTE 3.9.8 oder neuer
Vigor2926 / 2926 LTE 3.9.9.5 oder neuer
Vigor2927 / 2927 LTE / 2927L-5G 4.4.5.3 oder neuer
Vigor2962 4.3.2.8 oder neuer
4.4.3.1 oder neuer
Vigor3910 4.3.2.8 oder neuer
4.4.3.1 oder neuer
Vigor3912 4.3.6.1 oder neuer

Aktuelle Firmwares finden Sie unter folgendem Link:

https://www.draytek.com/support/latest-firmwares/

Bei sicherheitsbezogenen Fragen zu einem unserer Produkte wenden Sie sich bitte an support[@]draytek.de

05.03.2025 15:14:00 | Buffer Overflow Schwachstellen - Sicherheitsmeldung (CVE-2024-51138 bis CVE-2024-51139)

Datum: | Author: DrayTek D-A-CH

Es wurden Buffer Overflow-Schwachstellen identifiziert und diese umgehend mit kritischen Sicherheitsverbesserungen behoben. Um Ihr System zu schützen, empfehlen wir dringend, die Firmware mindestens auf die angegebene Version zu aktualisieren. Diese Schwachstellen sind unter CVE-2024-51138 bis CVE-2024-51139 aufgeführt.

Firmware-Versionen mit Korrekturen für die Schwachstellen wurden bereits um den November 2024 herum veröffentlicht (je nach Modell)

Da wir im Rahmen unseres Supports regelmäßig feststellen, dass teilweise noch ältere Firmware-Versionen genutzt werden, möchten wir Sie daran erinnern, die aktuell eingesetzte Firmware zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Betroffene Modelle

Modell Aktuelle Firmware Version
Vigor2620 LTE 3.9.9.1 oder neuer
VigorLTE 200n 3.9.9.1 oder neuer
Vigor2133 3.9.9.2 oder neuer
Vigor2135 4.4.5.5 oder neuer
Vigor2762 3.9.9.2 oder neuer
Vigor2765 4.4.5.5 oder neuer
Vigor2766 4.4.5.5 oder neuer
Vigor2832 3.9.9.2 oder neuer
Vigor2860 / 2860 LTE 3.9.8.3 oder neuer
Vigor2862 / 2862 LTE 3.9.9.8 oder neuer
Vigor2865 / 2865 LTE / 2865L-5G 4.4.5.8 oder neuer
Vigor2866 / 2866 LTE 4.4.5.8 oder neuer
Vigor2925 / 2925 LTE 3.9.8.3 oder neuer
Vigor2926 / 2926 LTE 3.9.9.8 oder neuer
Vigor2927 / 2927 LTE / 2927L-5G 4.4.5.8 oder neuer
Vigor2962 4.3.2.9 oder neuer
4.4.3.2 oder neuer
Vigor3910 4.3.2.9 oder neuer
4.4.3.2 oder neuer
Vigor3912 4.3.6.2 oder neuer
4.4.3.2 oder neuer

Aktuelle Firmwares finden Sie unter folgendem Link:

https://www.draytek.com/support/latest-firmwares/

Bei sicherheitsbezogenen Fragen zu einem unserer Produkte wenden Sie sich bitte an support[@]draytek.de

03.02.2025 12:05:00 | Endgerätewahlfreiheit gilt in passiven optischen Glasfasernetzen

Datum: | Author: DrayTek D-A-CH

Am 22.01.2025 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung zur Bestimmung des Netzabschlusspunktes in passiven optischen Glasfasernetzen.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sagte hierzu:

„Die aus VDSL- und Kabelnetzen bekannte freie Wahl des Endgeräts am Netzabschlusspunkt gilt weiter auch für Glasfasernetze.“

Auszug aus der Pressemitteilung seitens der Bundesnetzagentur:

„Mehrere Verbände der Telekommunikationswirtschaft hatten beantragt, für passive optische Glasfasernetze eine Ausnahme vom gesetzlich vorgegebenen Zugang am passiven Netzabschlusspunkt zu gewähren. Begründet wurde dies mit der besonderen Empfindlichkeit von passiven optischen Glasfasernetzen, in denen der letzte Übertragungsabschnitt von mehreren Endnutzern gemeinsam belegt wird.

Die Bundesnetzagentur hat das Vorbringen anhand vorliegender Störungsmeldungen, entwickelter Gegenmaßnahmen und ihrer Nutzung im Markt geprüft. Eine Ausnahme vom gesetzlichen Regelfall ist nicht gerechtfertigt. Zwar können im Einzelfall Störungen durch direkten Anschluss von unpassenden Endgeräten durch Endnutzer an passiven optischen Glasfasernetzen erfolgen. Jedoch sollten solche Störungen in vergleichbarem Maße beherrschbar sein wie in Kabel- und VDSL-Netzen und mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen zu störenden Endgeräten aufgefangen werden können.

Weitere Informationen sind auf der Seite der Bundesnetzagentur unter BNetzA zu finden.“

Wir, als Unterstützer des Verbandes VTKE, begrüßen diese Entscheidung und freuen uns, dass nun hinsichtlich der Endgerätefreiheit in passiven optischen Glasfasernetzen Klarheit herrscht.

Irrtümer vorbehalten.

Quelle: Pressemitteilung BNetzA 22.01.2025